Ergänzung 1.1a: MARPOL
Das internationale Übereinkommen zur Verhütung der
Meeresverschmutzung durch Schiffe
Das MARPOL Umweltübereinkommen ist das wichtigste internationale Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt vor Verschmutzung durch Schiffe aufgrund von Routinearbeiten oder Unfällen. Es setzt sich aus zwei Verträgen zusammen, die in den Jahren 1973 und 1978 übernommen und im Laufe der Jahre durch Ergänzungen aktualisiert wurden.
Das Übereinkommen enthält Vorschriften, die auf die Verhütung und die Verringerung von Verschmutzungen durch Schiffe abzielen - sowohl unbeabsichtigte Verschmutzungen wie auch solche, die in Folge von Routinearbeiten entsteht. Derzeit enthält das Vertragswerk sechs Anlagen, die die verschiedenen Arten von Verschmutzungen im Zusammenhang mit dem Schiffsbetrieb regeln:
Anlage I: | Verhütung der Verschmutzung durch Öl |
Anlage II: | Verhütung der Verschmutzung durch schädliche flüssige Stoffe (z.B. Chemikalien, die von Chemikalientankern transportiert werden) |
Anlage III: | Verhütung der Verschmutzung durch Schadstoffe, die in verpackter Form, in Containern, Tanks oder Tankwaggons befördert werden |
Anlage IV: | Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsabwasser |
Anlage V: | Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsmüll |
Anlage VI: | Regeln zur Verhütung der Luftverunreinigung durch Seeschiffe |
Die Anlagen I, II, IV und V enthalten Bestimmungen, die z.B. die Anforderungen an das Einleiten von ölhaltigen Substanzen, Chemikalien, Schiffsabwasser und Schiffsmüll ins Meer regeln.
Laut Anlage I muss ein Öltagebuch geführt werden, das alle Arbeitsprozesse, die in Zusammenhang mit der Entsorgung von ölhaltigen Rückständen (von der Schiffsmaschinerie und den Ladetanks) stehen dokumentiert.
Anlage II verpflichtet zur Führung eines Ladungstagebuches für Chemikalien.
Anlage V verpflichtet zur Führung eines Mülltagebuches.
Unterzeichnende Staaten sind vertraglich an die Anlagen I und II gebunden, die Einhaltung der in den anderen Anlagen dargelegten Regelungen ist freiwillig.
Die Einleitung von Ölschlamm, der in der Schiffsmaschinerie anfällt wenn Schweröl verwendet wird, ist illegal. Bilgenwasser, das Öl und Rückstände von Ölladungen enthält darf ausschließlich unter der Einhaltung strenger Auflagen und in kleinen Mengen oder stark verdünnt ins Meer eingeleitet werden. In der Regel müssen ölhaltige Rückstände abgeliefert werden. In Häfen stehen für diesen Zweck spezielle Sammelbecken zur Verfügung.
Rückstände aus der Ladung von Chemikalientankern unterliegen den gleichen Vorschriften. In Abhängigkeit von der Toxizität der Substanz und seiner Gefahr für die Umwelt ist die Einleitung ins Meer nur unter der Einhaltung strenger Auflagen und nur in geringen Mengen erlaubt.
"Sondergebiete" (special areas) nach MARPOL
Die Anlagen I, II und V erlauben die Ausweisung so genannter Sondergebiete, in denen auf der Grundlage besonderer ozeanographischer und ökologischer Faktoren und in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens der Seeschifffahrt strengere Schutzvorschriften für die Verhütung von Meeresverschmutzung gelten. Diesen Sondergebieten wird ein höherer Schutzstatus zugesprochen als anderen Gebieten.
"Besonders sensible Meeresgebiete" nach MARPOL
Besonders sensible Meeresgebiete (Particularly Sensitive Sea Areas, PSSA) sind Gebiete, die dem besonderen Schutz durch die Internationale Seeschifffahrts-Organisation IMO unterstellt sind. Die Besonderheit dieser Gebiete liegt in ihrer anerkannten ökologischen oder sozio-ökonomischen oder wissenschaftlichen Bedeutung begründet, die sie anfällig für Schäden durch die internationale Seeschifffahrt lassen werden.
Die Kriterien für die Ausweisung besonders sensibler Meeresgebiete sind unter anderem ökologische Kriterien wie einzigartige oder seltene Ökosysteme, die Diversität eines Ökosystems oder seine Anfälligkeit für Schädigungen durch natürliche Prozesse oder menschliche Aktivitäten; soziale, kulturelle oder ökonomische Kriterien wie die Bedeutung des Gebietes für Freizeit und Erholung und den Tourismus; sowie Kriterien, die die Wissenschaft und die Bildung betreffen wie zum Beispiel biologische Forschung oder historische Werte.