Ergänzung 1.1c: Das Bonn-Übereinkommen (Bonn Agreement)
Übereinkommen zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verschmutzung der Nordsee durch Öl und andere Schadstoffe, 1983
In Folge mehrerer Ölunfälle im Jahr 1969, entwickelten die Nordseestaaten ein Übereinkommen, das die gemeinsame Kooperation für die Vermeidung und den Kampf gegen die Umweltverschmutzung der Nordsee regelte. Das Übereinkommen wurde im Jahr 1983 um die Aufnahme der Europäischen Union erweitert. Die Nordseestaaten sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Norwegen, Schweden und das Vereinigte Königreich.
Das Bonn Übereinkommen regelt die Kooperation der unterzeichnenden Staaten und der EU
- in der gegenseitigen Unterstützung bei der Bekämpfung von Verschmutzungen im Gebiet der Nordsee durch Schiffsunglücke und chronische Verschmutzungen durch Schiffe und Hochseeanlagen (Bohrplattformen, Windparks)
- bei der Durchführung von Überwachung als Grundlage für die Detektion und Bekämpfung von Verschmutzungen des Meeres
Die Vertragsparteien setzen das Übereinkommen um, in dem sie
- ihre Zuständigkeitsbereiche auf Gefahren der Meeresverschmutzung hin überwachen, auch durch die Koordination von Überwachung aus der Luft und per Satellit,
- sich gegenseitig über Gefahren informieren,
- gemeinsame Arbeitsroutinen einführen, so dass ein notwendiger Standard für Maßnahmen der Vorbeugung und Aufräumarbeiten erreicht wird,
- sich (auf Anfrage) gegenseitig im Fall von Verschmutzungen unterstützen,
- neueste Forschungsergebnisse und Entwicklungen austauschen,
- gemeinsam Übungen durchführen.