Ergänzung 2.6: Betriebliche Öleinleitung auf See
Hätten Sie gedacht, dass es auf den meisten Meeren dieser Welt erlaubt ist, Öl oder ölhaltiges Mischgut einzuleiten?
Aber: Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie ihr Altöl auf dem Meer entsorgen dürfen, wenn Sie das nächste Mal mit einer Fähre in die Sommerferien fahren!
Eine Einleitung ist ausschließlich nur dann erlaubt, wenn eine Einleitungs- rate von 15 Teilen Öl auf eine Million Teile Wasser (15 ppm) erreicht werden kann, z.B. durch spezielle Anlagen zur Ölfilterung, bzw. -vereinzelung. Eine Ausstattung mit einer solchen Anlage, welche zudem den Standards der Internationalen Maritimen Organisation (IMO) ent- sprechen muss, wird von allen Schiffen über 400 Tonnen gefordert.
Schiffe unter 400 Tonnen müssen sich zwar auch den geltenden Ein- leitungsbeschränkungen fügen, sind jedoch von jeglichen Auflagen für eine Spezialausstattung an Bord befreit. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass ölige Rückstände bis zur Entsorgung in entsprechenden Abfallentsorgungsanlagen im Hafen an Bord aufbewahrt werden müssen.
Es gibt jedoch auch Gebiete, in denen Öleinleitungen vollständig verboten sind (vergleichen Sie Besonders sensible Meeresgebiete nach MARPOL ).
Öl ist ein Abfallprodukt, welches nicht nur von Öltankern, sondern von allen Schiffen freigesetzt wird. Der größte Teil der be- trieblichen (vorsätzlichen) Einleitung ent- steht durch Kohlenwasserstoff-Rückstän- de, die für den Antrieb nicht geeignet sind.
Betriebliche Einleitung von Öltankern
In modernen Tankern gibt es zwei verschiedene Arten von Rückständen: Treibstoffrückstände und Betriebsabwasser.
Treibstoffrückstände, bekannt als (Öl-)Schlamm, sind Agglomerate aus festen und flüssigen Materialien mit einer Tendenz, sich abzulagern. Schlamm wird gewöhnlich durch die Anwesenheit von Wasser im Öl verursacht und kann sich durch die Benutzung ansammeln, wodurch er bedeutend zu Maschinenproblemen beitragen kann und daher regelmäßig entfernt werden muss. Treibstoffrückstände und Maschinenöl müssen entweder an Land entsorgt oder an Bord verbrannt werden.
Abwasser aus dem Kielraum (Bilgen- wasser) wird produziert, wenn die Ma- schinenanlagen auf einem Schiff gereinigt werden. Mit entsprechenden Anlagen an Bord kann dreckiges Bilgenwasser so auf- bereitet werden, dass das meiste ent- haltene Öl vom Wasser getrennt wird, bevor es ins Meer abgelassen wird. Das Bilgenwasser wird aus dem Einlaufschacht unterhalb der Maschinen in Absetzbehälter gepumpt. Danach wird es gefiltert und durch eine Apparatur zur Öl-Wasser-Tren- nung bis auf eine Konzentration von 15 ppm aufgetrennt. Wenn die Konzentration höher als 15 ppm ist, muss die Einleitung gestoppt und das Abwasser in die ent- sprechenden Tanks zurückgeführt werden.
Wie bei anderen Gesetzen und Vorschriften gibt es jedoch auch immer Menschen, die die Regeln missachten. So kommen zu den legal in die Meere eingeleiteten Ölmengen zusätzlich noch beträchtliche Mengen an illegalen Einleitungen hinzu.
Betriebliche Einleitungen von anderen Schiffen
Im Lloyd's Register, einem Verzeichnis der Seeschifffahrt, sind mehr als 72.000 Handelsschiffe eingeschrieben und mehrere zehntausend andere Schiffe sind beständig auf den Weltmeeren unterwegs und führen dabei eine variable Menge an Öl und Treibstoff mit sich (Cedre 2007: 37).
Alle diese Schiffe sind mit Abschöpf- systemen für Ölrückstände ausgestattet, die dabei erzeugt werden, dass Schweröl vor seiner Nutzung als Treibstoff gefiltert werden muss. Darüber hinaus finden sich an Bord Abwasserkanalisationen und -abscheider. Die Rückstände, die sich während einer Reise durch das klärende Absetzen und die Filterung ansammeln, müssen im Hafen zur Auf- bereitung entsorgt werden. Doch wegen des mancherortigen Mangels an entsprechenden Einrichtungen, des Zeitaufwands und der anfallenden Kosten der Entsorgung in einer entsprechenden Einrichtung im Hafen, entsorgen manche Schiffe den gesamten Inhalt oder zumindest einen Teil ihrer Tanks auf hoher See.
Diese Öleinflüsse, die sich für das Jahr 2000 auf geschätzte 550.000 Ton- nen beliefen, machen Handels- und Kreuzfahrtschiffe zur Hauptquelle solcher Einleitungen durch das Seefahrtstransportwesen. Diese Zahl sollte jedoch mit Vorsicht behandelt werden, da sie aufgrund eines Mangels an entsprechenden Statistiken lediglich eine Abschätzung darstellt (Cedre 2007: 37).
Gegenmaßnahmen
Die Aufmerksamkeit, die der Meeresverschmutzung durch verunglückte Öltanker gewidmet wird, weckte das Bewusstsein für die bedeutende Tragweite betrieblicher Öleinleitungen. Laut der US National Academy of Sciences war die Menge an vorsätzlichen Einleitungen im Jahr 1973 um das Fünffache höher als durch Unfälle verursachte Ölverschmutzungen. Solche hohen Mengen erforderten weltweite Kontrollmaßnahmen. Diese Maßnahmen wurden durch die Internationale Maritime Organisation (IMO) im Rahmen des Oilpol Abkommens von 1954 eingeführt und durch die Marpol Abkommen von 1973 und 1978 verfestigt, welche die Maßnahmen neben Tankern auch auf alle anderen Schiffe ausweitete.
Eine Reduzierung der ins Meer eingeleiteten Ölmenge wurde hauptsächlich durch folgende Punkte erreicht:
- Regulierung des Grenzwertes erlaubter Einleitung durch die Gesetzgebung
- Verbesserung der Technologie im Schiffbau
- Überwachung von Öleinleitungen durch Fernerkundung